zuletzt aktualisiert am 21.08.2010
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Bürgermeister

Bgm. Karl MARKUT, SPÖ

SPRECHTAG: MITTWOCHS
(nach Terminvereinbarung)

Geschäftsverteilungsplan

Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkunsbereiches, die nicht taxativ einem Vizebürgermeister zugewiesen wurden, fallen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.

Inbesondere zählen dazu:

Allgemeine Verwaltung
Hauptverwaltung
Personalangelegenheiten
Versicherungswesen
Schulgemeinde und Schulwesen
Straßen- und Verkehrspolizei
Bauhof
Baurecht
Baubehörde
Bau- und Feuerpolizei
Orts- und Sanitätspolizei
Jagdwesen
Finanzangelegenheiten
Straßen und Wege
Hoch- und Tiefbau
Kanalisation
Wasserversorgung
Kultur
Orts- und Regionalentwicklung (ORE)
EU-Angelegenheiten
Feuerwehr und Feuerlöschwesen
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

 
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