Bgm. Karl MARKUT
Bgm. Karl MARKUT
SPRECHTAG: MITTWOCHS
(nach Terminvereinbarung)
Geschäftsverteilungsplan
Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkunsbereiches, die nicht taxativ einem Vizebürgermeister zugewiesen wurden, fallen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Inbesondere zählen dazu:
Allgemeine Verwaltung
Hauptverwaltung
Personalangelegenheiten
Versicherungswesen
Schulgemeinde und Schulwesen
Straßen- und Verkehrspolizei
Bauhof
Baurecht
Baubehörde
Bau- und Feuerpolizei
Orts- und Sanitätspolizei
Jagdwesen
Finanzangelegenheiten
Straßen und Wege
Hoch- und Tiefbau
Kanalisation
Wasserversorgung
Kultur
Orts- und Regionalentwicklung (ORE)
EU-Angelegenheiten
Feuerwehr und Feuerlöschwesen
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne